Arbeitet ein Makler für Sie?

Mit einer Maklervollmacht ermächtigt der Kunde seinen Versicherungsmakler zur Vertretung gegenüber den jeweiligen Versicherungsunternehmen. 

Dazu gehören

  • die Abgabe aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen und Anzeigen
  • die Kündigung bestehender und der Abschluss neuer Versicherungsverträge sowie
  • die Geltendmachung von Versicherungsleistungen in den betreuten Versicherungsverhältnissen einschließlich Mitwirkung bei der Schadensregulierung.

Versicherungsmakler - Beruf mit Tradition

Im 14. .Jahrhundert wirkten die ersten Versicherungsmakler in den damals blühenden Handelsstädten Genua, Pisa und Florenz: Sie organisierten finanziellen Ausgleich, falls Schiffe nicht wieder in den Heimathafen zurückkehrten.
Eng verknüpft mit der Seefahrt, breiteten sich Versicherungsmakler über die Hafenstädte
der iberischen Halbinsel und die Niederlande bis in die deutschen Hansestädte aus.